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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sollte ich über meinen ersten Besuch in der Klinik wissen?

Bei Ihrem ersten Besuch sollten Sie Ihre Krankenversicherungsnummer (AMKA) sowie eine Liste Ihrer regelmäßig eingenommenen Medikamente mitbringen. Sie werden einen Anamnesebogen und Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ausfüllen müssen. Anschließend besprechen wir Ihre Anliegen zu Ihren Zähnen und Ihrem Lächeln. Nach der klinischen Untersuchung werden bei Bedarf Röntgenaufnahmen (intraoral/ DVT) sowie Fotos (intraoral/ extraoral) und Abdrücke angefertigt, um Ihnen nach der Analyse und Untersuchung Ihres Falles einen individuellen Behandlungsplan vorschlagen zu können.

Wie oft sollte ich zur Kontrolluntersuchung kommen?

Im Allgemeinen werden zur Vorbeugung und Früherkennung von Problemen regelmäßige Kontrolluntersuchungen von Zähnen und Zahnfleisch zweimal jährlich, d. h. alle sechs Monate, empfohlen. Nach Abschluss jeder Behandlung wird in jedem Fall ein individueller Nachsorgeplan erstellt, um den therapeutischen Effekt optimal aufrechtzuerhalten.

Was sollte ich vor dem Bleaching beachten?

Bleaching ist für erwachsene Patienten erlaubt. Es gibt zwei Aufhellungstechniken: in der Praxis und zu Hause. Unabhängig von der gewählten Technik ist es wichtig zu erwähnen, dass zuerst eine Zahnreinigung durchgeführt werden sollte. Voraussetzung für das Bleaching ist das Fehlen einer Entzündung des Zahnhalteapparates (Gingivitis/Parodontitis).
Mit diesem Verfahren wird die weißeste Farbe der natürlichen Zähne jedes Patienten erreicht. Vorhandene Restaurationen (Füllungen, Kronen usw.) verändern ihre Farbe nicht. Nach dem Bleaching kann für kurze Zeit eine leichte Zahnempfindlichkeit auftreten. Der Aufhellungseffekt ist nicht dauerhaft. Die Dauer des Effekts hängt hauptsächlich von der Häufigkeit der Aufnahme von exogenen Pigmenten wie Kaffee, Tee, Rotwein und Tabak ab.

Wie oft kann eine Zahnaufhellung stattfinden?

Mit den modernen Bleaching-Materialien, die uns heute zur Verfügung stehen, gilt Zahnaufhellung nicht mehr als schädlich für die Zähne, solange die Protokolle und Anweisungen des jeweiligen Herstellers befolgt werden. Das Ergebnis der Zahnaufhellung hält voraussichtlich 2 bis 3 Jahre, abhängig von der Pflege der Patientin, ihren Gewohnheiten und der Häufigkeit des Verzehrs pigmenthaltiger Lebensmittel. Nach diesem Zeitraum kann der Vorgang wiederholt werden.

Ist die Aufhellung während der Schwangerschaft, nach der Geburt und in der Stillzeit erlaubt?

Es gibt nicht genügend Forschungsergebnisse, um diese Frage zu beantworten. Zahnaufhellung ist jedoch im Wesentlichen ein kosmetischer Eingriff, der die Verwendung biokompatibler chemischer Bleichmittel erfordert. Während der Schwangerschaft sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen von Zähnen und Zahnfleisch zwar obligatorisch, unnötige Eingriffe sollten jedoch vermieden werden. Auch zum Bleaching nach der Geburt und in der Stillzeit gibt es nicht genügend Forschungsergebnisse.

Ist zahnärztliche Behandlung während der Schwangerschaft, nach der Geburt und in der Stillzeit erlaubt?

Die hormonellen Veränderungen während der Schwangerschaft führen häufig zu Zahnfleischreizungen. Während dieser Zeit sollten regelmäßige Kontrolluntersuchungen von Zähnen und Zahnfleisch nicht versäumt werden. Größere chirurgische Eingriffe oder kosmetische Behandlungen sollten auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Nach der Geburt und in der Stillzeit sind alle zahnärztlichen Eingriffe und Lokalanästhetika erlaubt. Dabei ist darauf zu achten, dass eine eventuell notwendige Antibiotikaeinnahme mit dem Stillen vereinbar ist.

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